Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit einer aktuellen Verfügung Klarstellungen zur Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG im Kontext von Erbauseinandersetzungen getroffen. Insbesondere geht es um den Begünstigungstransfer und die Ermittlung des verfügbaren Vermögens.