FG Rheinland-Pfalz: Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR
16. Januar 2026
Das FG Rheinland-Pfalz stellt klar, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR kein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“ ist und somit Schenkungssteuer anfällt.