BFH Pressemitteilung: Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG
15. Januar 2026
Das Eingreifen der Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 15b EStG setzt die Passivität des Investors voraus. Dies gilt auch dann, wenn sich der Initiator eines Steuerstundungsmodells als Gründungsgesellschafter zu den gleichen Bedingungen wie die übrigen Anleger beteiligt.