Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Fristversäumnis bei Neustarthilfe führt zu Rückforderung

14. Januar 2026

Das OVG Münster bestätigt in einem aktuellen Beschluss: Wer die Endabrechnung der Neustarthilfe nicht fristgerecht über das Online-Portal einreicht, verliert den gesamten Förderanspruch. Auch EU-beihilferechtliche Gründe stehen einer nachträglichen Bewilligung entgegen.

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