BFH Pressemitteilung: Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
8. Januar 2026
Der BFH hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten in Abzug bringen kann.