ALLGEMEINFG Münster: Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Angestelltentätigkeit für Bistum5. Januar 2026 Das FG Münster hat entschieden, dass eine Tätigkeit als Angestellter der Finanzverwaltung ist stets mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar ist. Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Widerruf’…