Ordnungsgeldverfahren: Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
22. Dezember 2025
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.