Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: EU-Beihilferecht als Rückforderungsgrund bei Corona-Wirtschaftshilfen
3. Dezember 2025
Das OVG Münster hat entschieden, dass die Gewährung von November- und Dezemberhilfen gegen EU-Beihilferecht verstoßen kann, wenn die bewilligte Summe deutlich über dem zur Liquiditätssicherung Erforderlichen liegt.