Für den Mietwohnungsneubau sieht § 7b EStG eine Sonderabschreibung vor. Allerdings kommt die Sonderabschreibung nicht für Ersatzneubauten in Frage. Eine neue, bislang nicht vorhandene Wohnung liegt nicht vor, wenn die durch eine Baumaßnahme neu geschaffene Wohnung den vorhandenen Baubestand an Wohnungen auf dem Grundstück nicht vermehrt.
