BFH: Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
20. Oktober 2025
Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen.