Die Regelung des § 35c EStG dient der Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Diese erfolgt über einen progressionsunabhängigen Steuerabzug. Zu Einzelfragen hat die Finanzverwaltung kürzlich in einem neuen BMF-Schreiben Stellung genommen.