Nachträglich korrigierte Daten: Änderung nach § 175b AO bei Korrektur der Rechtsgrundlage und Rentenart
10. Oktober 2025
Ein Steuerbescheid ist aufzuheben oder zu ändern soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten i. S. d. § 93c AO bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden.