Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Höheres Haftungsrisiko wegen Mitwirkungspflichten bei Überbrückungshilfen
8. Oktober 2025
Das VG Gelsenkirchen hat klargestellt, dass Unternehmen ihre Mitwirkungspflichten durch prüfende Dritte erfüllen müssen. Versäumnisse führen zur vollständigen Ablehnung – mit direkten Folgen für Schlussabrechnungsverfahren.