Das Schleswig-Holsteinische FG hatte u. a. über die Frage zu entscheiden, ob für den schenkweisen Verzicht auf ein zuvor vorbehaltenes
Nießbrauchsrecht an land- und forstwirtschaftlichen Flächen die Steuerbegünstigung der §§ 13a, 13b ErbStG (a.F.) zu gewähren ist.