BFH: Tätigkeitsstätte im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnis
6. Oktober 2025
Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EStG beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht.