FG Berlin-Brandenburg: Sanierung und Erweiterung einer Bootssteganlage
2. Oktober 2025
Der Abriss einer alten, unbrauchbaren Steganlage und der Neubau mit zusätzlichen Liegeplätzen gelten steuerlich nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als Herstellungskosten. So hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.