BFH Pressemitteilung: Finanzamt muss Inhalte anonymer Anzeigen grundsätzlich nicht offenlegen
25. September 2025
Ein Steuerpflichtiger hat im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangenen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch vermittelt insoweit keine weitergehenden Rechte.