Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Formfalle E-Mail: Vorsicht bei Widersprüchen gegen Überbrückungshilfe-Bescheide
24. September 2025
Das VG Hamburg hat klargestellt, dass ein per einfacher E-Mail erhobener Widerspruch formunwirksam ist. Diese Rechtsprechung betrifft auch Überbrückungshilfen. Steuerberater müssen aufpassen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.