Niedersächsisches FG: Änderungsbefugnis bei Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten
19. September 2025
Das Niedersächsische FG hat zur Änderungsbefugnis nach § 175b Abs. 1 AO bei zutreffender Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten entschieden.