BMF: Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen EU-Amtssprachen
19. September 2025
Die Finanzverwaltung stellt klar, dass für bestimmte Rechnungsangaben nach § 14 und § 14a UStG anstelle der deutschen Begriffe auch andere Amtssprachen zulässig sind und ändert den UStAE.