FG Münster: Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen im Sinne des § 13a Abs. 4 ErbStG
12. September 2025
Bei der Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen im Sinne des § 13a Abs. 4 ErbStG sind die Sonderbetriebseinnahmen mitzuberücksichtigen (entgegen H E 13a.5 ErbStH). So hat das FG Münster entschieden.