
Für mehr als 40 Prozent der Beschäftigten gehören Überstunden zum normalen Arbeitsalltag – das zeigt eine aktuelle Befragung des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Bei der Abrechnung von Überstunden haben Arbeitgeber unterschiedliche Möglichkeiten. Zu beachten sind insbesondere die Vereinfachungsregelungen bei der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abrechnung.