
Die Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen offenbaren ein wiederkehrendes Problem: Was geschieht, wenn sich erst im Rahmen der Schlussabrechnung herausstellt, dass weitere Unternehmen zum Verbund gehören, die selbst keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben? Dürfen deren Fixkosten noch berücksichtigt werden?