FG Münster: Verstoß gegen die Behaltensfrist nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG
16. Juni 2025
Ein Verstoß gegen die Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG liegt vor, wenn bei der Ausgliederung eines geerbten Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft neben Anteilen eine Forderung gegen die Kapitalgesellschaft als Gegenleistung eingeräumt wird.