ALLGEMEINBFH Pressemitteilung: Reitunterricht als Freizeitgestaltung30. Mai 2025 Die Erteilung von Reitunterricht ist nicht von der Umsatzsteuer befreit, es sei denn, der Unterricht dient der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…Mehr zum Thema ‚Vorsteuerabzug’…