BFH: Gesellschafterdarlehen an vermögensverwaltende Personengesellschaften

28. April 2025

Ein Gesellschafterdarlehen an eine vermögensverwaltende Personengesellschaft wird steuerlich insoweit nicht anerkannt, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter zuzurechnen ist. Nur bei Mitunternehmerschaften gilt nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG anderes.

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