Umfang einer großräumigen Tätigkeitsstätte: Erste Tätigkeitsstätte eines Piloten erneut auf dem Prüfstand

3. April 2025

Piloten, die arbeitsrechtlich einem Flughafen dauerhaft zugeordnet sind und dort zumindest in geringem Umfang arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeiten erbringen, haben nach einem BFH-Urteil zum VZ 2014 eine erste Tätigkeitsstätte. Heutzutage findet jedoch ein großer Anteil dieser Tätigkeiten bis zum Abheben im Cockpit statt.

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