BayLfSt: Unbare Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft
26. Februar 2025
Bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sind Altenteilsleistungen mit ihrem tatsächlichen Wert anzusetzen. Für den VZ 2025 hat das Bayerische Landesfinanzamt für Steuern die neuen Nichtbeanstandungsgrenzen für unbare Altenteilsleistungen veröffentlicht.