
In zahlreichen Branchen unterliegen insbesondere leitende Beschäftigte einer Gefährdung. Durch Personenschutz und/oder Einbauten in Häusern und Fahrzeugen entstehen Aufwendungen, die oftmals der Arbeitgeber übernimmt. In einem aktuellen Erlass nimmt die Finanzverwaltung zur lohn- und einkommensteuerlichen Behandlung Stellung.