Verzichtet ein Kind zivilrechtlich wirksam gegenüber einem Elternteil auf seinen gesetzlichen Erbteil, dann hat dieser Verzicht für die Erbschaftsteuer nicht zur Folge, dass beim Versterben des Elternteils die Enkel des Erblassers den Freibetrag in Höhe von 400.000 EUR erhalten. Vielmehr erhält der Enkel nur einen Freibetrag in Höhe von 200.000 EUR.
BFH Pressemitteilung: Erbschaftsteuerfreibetrag bei einem zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteil
14. November 2024