BFH Pressemitteilung: Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

6. Juni 2024

Der BFH hat klargestellt, dass für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Bevollmächtigte vor dem 1.8.2022 keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52d Satz 1 oder 2 FGO bestand, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter im Sinne des § 62 Abs. 2 Satz 3 FGO handelte.

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