Hessisches FG: Korrektur von angerechneter Kapitalertragsteuer in Cum/Ex-Verfahren

5. Juni 2024

Das Hessische FG hat klargestellt, dass die Kapitalertragsteuer bei sog. „Cum/Ex-Geschäften“ nur dann anrechnungsfähig ist, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde.

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