Änderung in unbefristetes Arbeitsverhältnis : Erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern

26. April 2024

Seit der Gesetzesänderung zum 1.1.2024 hat der BFH bisher zwei Entscheidungen veröffentlicht, welche sich mit der Frage der ersten Tätigkeitsstätte bei einem Leiharbeitnehmer auseinandersetzen. Ein weiteres Revisionsvefahren ist anhängig.

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot