![](https://www.haufe.de/image/globus-erde-hand-suche-572012-2.jpg?width=330&digest=mTCV3Wqi8UgrxKHBxZFAlf9PnxgX4__YPjNwaknmox4%3D)
Die im Steuerberatungsgesetz geregelten Anforderungen an die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen durch eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Steuerberatungsgesellschaft verstoßen nicht gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit. So entschied das Schleswig-Holsteinische FG im zweiten Rechtsgang.