ALLGEMEINFG Hamburg: Kosten des Insolvenzverfahrens5. April 2024 Das FG Hamburg hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Kosten des Insolvenzverfahrens weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Mehr zum Thema ‚Insolvenz’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…