ALLGEMEINBFH-Pressemitteilung: Rechtsanwaltskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren4. April 2024 Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren können als Werbungskosten abgezogen werden. Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Gerichtskosten’…Mehr zum Thema ‚Prozesskosten’…