BFH: Keine Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG

26. Februar 2024

Zur Mitarbeiterbindung und zur Mitarbeitergewinnung spielen arbeitgeberseitig gewährte Benefits eine bedeutsame Rolle. Steuerfreie und folglich auch beitragsfreie Benefits lässt der Gesetzgeber auch für Gesundheitsförderungsleistungen nach Maßgabe von § 3 Nr. 34 EStG zu. Nicht in diese Steuerfreiheit einzubeziehen sind allerdings die im Zusammenhang mit der Mitarbeitergesundheitsleistung  anfallenden Nebenkosten wie z.B. eine unentgeltliche Gestellung von Unterkunft und Verpflegung.

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