FG Hamburg: Keine Klage gegen Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale

30. Januar 2024

Das FG Hamburg entschied, dass ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht auf Auszahlung der Energiepreispauschale verklagen kann, da Letzterer nicht Schuldner der Pauschale ist. Stattdessen muss der Anspruch gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.

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