ALLGEMEINBMF: Pflichten für Zahlungsdienstleister nach § 22g UStG5. Januar 2024 Die Finanzverwaltung hat zu den besonderen Pflichten für Zahlungsdienstleister nach § 22g UStG, die mit dem Jahressteuergesetzes 2022 eingeführt wurden, Stellung genommen. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…