BFH Pressemitteilung: Verpflichtung zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
4. Mai 2023
Der BFH hat entschieden, dass Steuerberater seit dem 1.1.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet sind.