![](https://www.haufe.de/image/paragraf-neben-schreibtisch-584398-1.jpg?width=330&digest=Czu_xdkRddMXe7WVkxONdqzdwVoSZVIEnfzaA0a7PWY%3D)
Die im Steuerberatungsgesetz geregelten Anforderungen an die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen durch eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Steuerberatungsgesellschaft verstoßen nicht gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit. So entschied das Schleswig-Holsteinische FG.