OVG NRW: Weitere Beratungsstelle ohne Leitung durch anderen Steuerberater
22. Dezember 2022
Das OVG NRW hat entschieden, dass die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe einem Steuerberater eine Ausnahmegenehmigung dafür erteilen muss, dass dieser seine weitere, ca. 40 km von seiner beruflichen Niederlassung entfernte Beratungsstelle ohne einen anderen Steuerberater als Leiter betreiben darf.