BFH Kommentierung: Gebühr bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft
29. August 2022
Bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft führt AEAO zu § 89 Nr. 4.5.2 nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null dahingehend, dass die Gebührenermäßigung (§ 89 Abs. 7 Satz 2 AO) sich nach der Bemessung einer Zeitgebühr ausrichtet.