FG Kommentierung: An Dritte überlassene Grundstücke als schenkungsteuerliches Verwaltungsvermögen
24. August 2022
Werden Grundstücke an Dritte überlassen, kann in Erbfällen und auch bei vorgenommener Erbfolge gleichwohl kein Verwaltungsvermögen vorliegen. Das erfordert jedoch, dass im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag auch eine Erbeinsetzung des Dritten erfolgt. So entschied das FG München.