Praxis-Tipp: Keine Erhöhung der Pauschbeträge für Sachentnahmen durch das Finanzamt
16. August 2022
Darf das Finanzamt z.B. im Rahmen einer Außenprüfung für die Entnahme sog. Non-Food-Artikel weitere über die Pauschbeträge nach den amtlichen Richtsatzsammlungen hinausgehende Hinzuschätzungen vornehmen? Mit dieser Frage hat sich jüngst das FG Münster befasst.