Vorsteuerabzug Luxussportwagen: Der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten eines Luxussportwagens ist nicht generell ausgeschlossen, so entschied das Finanzgericht Hamburg. Vielmehr seien die Umstände des Einzelfalls, z. B. sich aus der Anschaffung ergebende substanzielle Geschäftschancen, entscheidend.
Einkommensteuer
-
Aufwendungen für Herrenabende können gemischt veranlasst sein und damit zum Abzug berechtigen
- Nachweis der Zwangsläufigkeit bei Krankheiten mit begrenzter Lebenserwartung
Termine Steuern/Sozialversicherung April/Mai 2019
Unternehmer/Unternehmen
-
Kürzung von Betriebsausgaben bei Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung
- Ergebnisbeteiligung bei Eintritt in eine Personengesellschaft
- Vergütungsvorschuss für Insolvenzverwalter
Arbeitgeber/Arbeitnehmer
-
Arbeitsunfall durch Sturz in der eigenen Wohnung auf dem Weg zum Homeoffice
Verfahrensrecht
-
Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
Mieter/Vermieter/Grundstückseigentümer
- Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei der Grunderwerbsteuer
Umsatzsteuer
- Anforderungen an Leistungsbeschreibung in einer Rechnung
- Notärztliche Bereitschaftsdienste sind umsatzsteuerfrei
- Vorsteuerabzug Luxussportwagen: Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten für einen Ferrari bzw. Lamborghini Aventador
Sonstiges
- Immobilienmakler hat keine Aufklärungspflicht in Steuerfragen
Bild: Pixabay/