Umsatzsteuer Gutscheine:
Seit 01.01.2019 ist bei Erstellung von Gutscheinen zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen zu unterscheiden. Durch die Änderung des Steuersatzes empfiehlt es sich bei der Ausstellung darauf zu achten, dass ein Mehrzweckgutschein ausgestellt wird. Einzelheiten hierzu finden Sie in unseren Steuertipps.
Termine Steuern/Sozialversicherung Juli/August 2020
Konjunktur- und Zukunftspaket als Folge der Corona-Krise
- Konjunktur- und Zukunftspaket als Folge der Corona-Krise
- Kinderbonus für Familien
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Maßnahmen für Unternehmen
- degressiven Abschreibung
- Gewerbesteuer
- steuerlichen Forschungszulage
- Einfuhrumsatzsteuer
- Investitionsabzugsbeträgen
- Reinvestitionsfristen
- steuerliche Verlustrücktrag
Corona-Krise
- Informationen für Grenzpendler Deutschland/Frankreich
Einkommensteuer
- Kürzung des Betriebsausgabenabzugs für Schuldzinsen auf Überentnahmen
- Keine Berichtigung des Einkommensteuerbescheids bei fehlender Erfassung der ordnungsgemäß erklärten Einkünfte
- Werbungskosten bei berufsbedingtem Umzug geltend machen
- Neue Aktien aufgrund Unternehmensspaltung - keine Abgeltungsteuer
- Geldwerter Vorteil scheidet aus, wenn keine tatsächliche Pkw-Überführungsleistung erfolgt
Umsatzsteuer
- Umsatzsteuer Gutscheine: Was durch die Änderung des Umsatzsteuersatzes beim Ausstellen von Gutscheinen zu beachten ist
- Haftung einer Bank bei Zahlungseingängen auf überzogenem Konto für die im Zahlungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer
- Finanzamt darf Corona-Soforthilfe nicht pfänden
Zivilrecht
- Werbende Angaben im Exposé einer Immobilie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.
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