Registrierung PV-Anlagen
PV-Anlagen sowie alle stromerzeugenden Anlagen müssen in ein amtliches Marktstammdatenregister eingetragen werden. Alle bereits vor dem 31.01.2019 in Betrieb befindlichen Anlagen müssen grundsätzlich bis 31.12.2021 im Marktstammdatenregister erfasst werden. Für Batteriespeicher gilt eine Registrierungspflicht bis zum 31.12.2019.
Einkommensteuer
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Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten
- Kosten einer ausgerichteten Geburtstagsfeier als Einnahme
Termine Steuern/Sozialversicherung August/September 2019
Unternehmer/Unternehmen
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Formwechsel einer OHG in eine GmbH
- Keine Minderung des Einkommens einer Organgesellschaft bei Inhaftungnahme für Körperschaftsteuerschulden der Organträgerin
- Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden für seine Beteiligung an und Forderung gegenüber einer Kapitalgesellschaft
Arbeitnehmer/Arbeitgeber
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Auswirkungen der Übungsleiterpauschale auf die Versicherungspflicht
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Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch
Umsatzsteuer
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Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
- Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen
Wohnungseigentümer
- Wohnungseigentümer können Vertragsstrafe für unerlaubte Vermietung nicht per Mehrheitsbeschluss einführen
Sonstiges
- Registrierung PV-Anlagen: die Registrierung muss im Marktstammdatenregister erfolgen
- Stiefkindadoption ist auch ohne Trauschein möglich
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