Kalender mit Firmenlogo sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn diese einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben im Rahmen der Buchführung aufgezeichnet werden. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden.
Umsatzsteuer
- Aufteilung der Vorsteuer bei Zuordnung eines Gebäudes zu teils steuerpflichtigen und teils steuerbefreiten Umsätzen
- Gutschriftempfänger schuldet unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer
Termine Steuern / Sozialversicherung November 2016 / Dezember 2016
Erbschaft- / Schenkungssteuer
-
Gleicher Freibetrag für beschränkt und unbeschränkt Erbschaftsteuerpflichtige.
Arbeitsrecht
- Keine Hochrechnung von illegal gezahltem Arbeitsentgelt auf ein Bruttoarbeitsentgelt zur Berechnung von Sozialkassenbeiträgen.
Natürliche Personen
- Keine Verrechnung von selbst getragenen Krankheitskosten mit zurückerstatteten Krankenversicherungsbeiträgen.
Mieter/Vermieter
- Ortsübliche Bruttomiete gilt als Vergleichswert bei verbilligter Überlassung von Wohnraum.
- Mietspiegel als Schätzungsgrundlage für Mieterhöhungen geeignet.
Unternehmer/Unternehmen
- Jahresabschluss 2015 muss bis zum Jahresende 2016 veröffentlicht werden.
- Kompensation des Mehrergebnisses einer Betriebsprüfung durch Investitionsabzugsbetrag.
- Kalender gelten selbst mit Firmenaufdruck als Geschenk.
- Eigenverantwortliche Arbeit von Mitarbeitern kann die Freiberuflichkeit der unternehmerischen Tätigkeit gefährden.
Sonstiges
- Buchung einer Fährverbindung ist keine Pauschalreise.
Bild: pixabay /Autor: tigerlily713 Nr. 660670