
Steuertipps-Extra-Ausgabe „Altersvorsorge“
Die sozialen Sicherungssysteme sind instabil. Wer im Alter ausreichende Versorgungsbezüge erhalten möchte, sollte nicht nur auf eine Karte setzen und selbst aktiv werden. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und betrieblichen Altersvorsorge sind dabei die Rürup-Rente (Basisrente) und die Riester-Rente die wichtigsten Instrumente.
Rürup-Rente
Dieses Instrument steht allen Steuerpflichtigen offen. Solche Verträge bieten eine diversifizierte Produktauswahl, flexible Zahlungsmodalitäten und eine Risikoabsicherung (Berufsunfähigkeitsvorsorge, Hinterbliebenenrente).
Steuerlich interessant ist, dass Beiträge in einen Rürup-Renten-Vertrag ab dem ersten Euro als Sonderausgaben berücksichtigt werden und damit Ihre Steuerbelastung senken können.
Der Sonderausgabenabzug ist in 2016 bis zu einer Höhe von 22.766 € p.a. bzw. 45.532 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern möglich. Hiervon können im Jahr 2016 bereits 82% in Ansatz gebracht werden, die Absetzbarkeit steigt pro Jahr noch um 2%-Punkte an, sodass ab 2025 100% erreicht sind.
Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2016 müssen 72% der Rentenzahlungen als Einkommen versteuert werden. Bis zum Jahr 2020 steigt der zu versteuernde Anteil jedes Jahr um 2%. Ab diesem Zeitpunkt erhöht sich der Anteil jedes Jahr um 1%, bis schließlich ab dem Jahr 2040 die gesamte monatliche Rentenzahlung der Steuerpflicht unterliegt.
Riester-Rente
Dieses Instrument steht ebenfalls allen Steuerpflichtigen offen, ist aber besonders geeignet für Pflichtversicherte der Deutschen Rentenversicherung, Beamte und mittelbare Berechtigte wie z.B. Ehepartner.
Besonders interessant sind diese Verträge dadurch, dass die Beiträge durch staatliche Zulagen bezuschusst werden. Die Förderquote ist für nur mittelbar berechtigte Ehegatten und für kinderreiche Familien besonders hoch.
Grundsätzlich muss ein Gesamtbeitrag in Höhe von mindestens 4% des Bruttoeinkommens des Vorjahres eingezahlt werden (max. 2.100 € / Jahr). In diesem Fall wird Ihrem Vertrag automatisch die volle Zulage gutgeschrieben. In Ihrer Einkommensteuer-veranlagung können Sie als unmittelbar Berechtigter die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen (bis maximal 2.100 € p.a.). Übersteigen die Steuerersparnisse durch den Sonderausgabenabzug die bereits erhaltene Zulage, wird Ihnen die Differenz als Steuererstattung ausbezahlt.
Bei Tod vor Rentenbeginn ist bei Riester-Rentenverträgen übrigens ein Hinterbliebenenschutz enthalten (für Kinder max. bis zum 25. Lebensjahr).
Gerne beraten wir Sie persönlich dazu, ob ein Riester- und/oder Rürup- Rentenvertrag für Sie zur Altersvorsorge geeignet wären und inwieweit sie dadurch Steuern sparen können. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Bild: pixabay/ Autor Alexas Fotos 1553349